Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12.05.2026
Anbieter:
DIGI Dienst
Inhaber: Dominik Houzar
Roter-Brach-Weg 195
93049 Regensburg
Telefon: +49 157 72930769
E-Mail: dominik@digi-dienst.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform SDS Engine.
§ 1 Geltungsbereich
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform SDS Engine.
- (2)SDS Engine richtet sich überwiegend an Unternehmen, Selbstständige und sonstige gewerbliche oder berufliche Nutzer. Eine Nutzung durch Verbraucher wird nicht aktiv beworben oder auf deren Bedürfnisse ausgerichtet. Sofern ein Vertrag im Einzelfall mit einem Verbraucher zustande kommt, gelten zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften vorrangig.
- (3)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- (4)Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
- (1)Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche oder unentgeltliche, je nach gewähltem Tarif, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Bereitstellung der webbasierten Plattform SDS Engine.
- (2)SDS Engine dient der strukturierten Erfassung, Verarbeitung, Verwaltung und Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie damit zusammenhängenden Informationen und Arbeitsabläufen. Der Leistungsumfang kann insbesondere folgende Funktionen umfassen:
- Upload und Speicherung von Dokumenten,
- automatisierte Auslesung strukturierter Inhalte,
- Katasterführung,
- Versionierung und Vergleich von Dokumenten,
- Zuordnung zu Bereichen und Standorten,
- QR-gestützte Bereitstellung von Inhalten,
- Unterstützung bei wiederkehrenden Prüf- und Organisationsaufgaben.
- (3)Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif, den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Leistungsbeschreibungen sowie etwaigen zusätzlich gebuchten Optionen.
- (4)Der Anbieter schuldet nicht die Erbringung einer Rechtsberatung, einer verbindlichen Gefahrstoffbewertung oder einer sonstigen fachlichen Freigabeentscheidung. Die Plattform stellt ein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung interner Prozesse des Kunden dar.
§ 3 Leistungsumfang, Produktentwicklung und Änderungen
- (1)Der Anbieter erbringt die im jeweils gebuchten Tarif beschriebenen Leistungen während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
- (2)Der Anbieter ist berechtigt, SDS Engine in zumutbarem Umfang weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen, Benutzeroberflächen zu verändern sowie einzelne Funktionen durch gleichwertige oder verbesserte Funktionen zu ersetzen, soweit hierdurch der vertragsgemäße Nutzungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- (3)Angaben auf der Website, in der Preisübersicht, in Produktbeschreibungen oder in sonstigen Unterlagen stellen Leistungsbeschreibungen dar, jedoch keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Verarbeitungsgeschwindigkeit oder eine fehlerfreie Erkennung in jedem Einzelfall.
- (4)Soweit Leistungen unentgeltlich, testweise oder als Zusatzleistung erbracht werden, können diese vom Anbieter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder eingestellt werden, sofern hierdurch keine bereits entgeltlich geschuldete Hauptleistung entzogen wird.
- (5)Wesentliche entgeltliche Leistungsbestandteile werden während eines bereits bezahlten Abrechnungszeitraums nicht ohne sachlichen Grund ersatzlos eingestellt. Soweit eine wesentliche entgeltliche Leistung aus technischen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen dauerhaft nicht mehr bereitgestellt werden kann und keine gleichwertige Ersatzfunktion angeboten wird, kann der Anbieter dem Kunden eine angemessene anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte für den betroffenen Zeitraum gewähren oder dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.
- (6)Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen technische Dienstleister und Unterauftragsverarbeiter einzusetzen.
§ 4 Registrierung, Zugang und Benutzerkonten
- (1)Die Nutzung von SDS Engine setzt, soweit für den jeweiligen Tarif oder die jeweilige Funktion erforderlich, eine Registrierung und die Anlage eines Benutzerkontos voraus.
- (2)Die Registrierung erfolgt online durch Eingabe der jeweils erforderlichen Angaben, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Unternehmensname und Passwort sowie gegebenenfalls weiterer Organisations-, Rechnungs- oder Zahlungsdaten. Die Freischaltung des Benutzerkontos erfolgt grundsätzlich erst nach Bestätigung des an die angegebene E-Mail-Adresse versendeten Verifizierungslinks. Der Anbieter kann die Registrierung ferner von der Annahme dieser AGB sowie gegebenenfalls weiterer vertraglicher Dokumente abhängig machen. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
- (3)Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und während der Vertragslaufzeit vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen. Der Anbieter ist berechtigt, offenkundig unrichtige oder unvollständige Registrierungen zurückzuweisen oder bestehende Konten nach vorheriger Prüfung vorübergehend zu sperren, soweit berechtigte Interessen des Anbieters dies erfordern.
- (4)Zugangsdaten, insbesondere Passwörter und sonstige Authentifizierungsmerkmale, sind vom Kunden und von den durch ihn angelegten oder eingeladenen Nutzern vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
- (5)Der Kunde ist für alle Benutzerkonten verantwortlich, die seiner Organisation zugeordnet sind. Dies gilt insbesondere für die Vergabe von Rollen und Berechtigungen, die Einladung weiterer Nutzer sowie die Deaktivierung nicht mehr benötigter Zugänge. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm eingeladenen oder angelegten Nutzer SDS Engine nur im Rahmen dieser AGB, der gebuchten Leistungen und der internen Berechtigungen nutzen. Handlungen und Pflichtverletzungen solcher Nutzer werden dem Kunden zugerechnet, soweit sie aus seinem Organisationsbereich stammen. Eine organisationsfremde Weitergabe von Zugängen ist unzulässig.
- (6)Der Anbieter ist berechtigt, Benutzerkonten oder den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche, rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung vorliegen oder sonstige schwerwiegende Sicherheits- oder Betriebsinteressen des Anbieters eine Sperrung erforderlich machen.
§ 5 Testphase, Free-Plan und Bonuscredits
- (1)Der Anbieter kann neu angelegten Kundenorganisationen nach eigenem Ermessen eine zeitlich begrenzte Testphase mit erweitertem Funktionsumfang einräumen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Testphase besteht nicht.
- (2)Umfang, Dauer und Bedingungen einer Testphase sowie etwaiger Startguthaben, Bonuscredits oder sonstiger Einführungsleistungen richten sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt auf der Website oder in der Plattform kommunizierten Beschreibung oder nach individueller Vereinbarung.
- (3)Testphasen, Bonuscredits und Startguthaben werden grundsätzlich nur einmal pro wirtschaftlicher Einheit gewährt. Der Anbieter ist berechtigt, Mehrfachregistrierungen, Umgehungsversuche oder Gestaltungen, die erkennbar der mehrfachen Inanspruchnahme von Testphasen, Bonuscredits oder Startguthaben dienen, auszuschließen.
- (4)Nach Ablauf einer Testphase gelten automatisch die Bedingungen des anschließend aktiven Tarifs, insbesondere des Free-Plans, sofern nicht zuvor ein kostenpflichtiger Tarif gebucht wurde.
- (5)Funktionen oder Inhalte, die während der Testphase verfügbar oder sichtbar waren, können nach Ablauf der Testphase im Free-Plan oder in einem niedrigeren Tarif nur noch eingeschränkt verfügbar oder sichtbar sein. Bereits angelegte Daten müssen dadurch nicht zwingend gelöscht werden.
- (6)Credits dienen der Abrechnung bestimmter Verarbeitungs- oder Zusatzleistungen gemäß der jeweils aktuellen Preis- und Leistungsbeschreibung.
- (7)Monatliche Inklusivcredits können höchstens in den Folgemonat übertragen werden und verfallen spätestens zum Ende des auf die jeweilige Gutschrift folgenden Kalendermonats. Bonuscredits oder Startguthaben verfallen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart oder kommuniziert ist, ebenfalls spätestens zum Ende des auf die jeweilige Gutschrift folgenden Kalendermonats. Gekaufte Credits verfallen demgegenüber nicht.
- (8)Soweit in der Plattform nichts Abweichendes ausgewiesen ist, werden bei der Nutzung von Credits zunächst übertragene Inklusivcredits aus dem Vormonat, sodann die Inklusivcredits des aktuellen Monats, anschließend Bonuscredits oder Startguthaben und zuletzt gekaufte Credits verbraucht.
- (9)Der Anbieter ist berechtigt, kostenlose Konten oder Organisationen des Free-Plans nach zwölf Monaten ununterbrochener Inaktivität nach einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen einzuschränken, zu deaktivieren, zu löschen oder zu anonymisieren, sofern keine gesetzlichen, vertraglichen oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung oder Bereitstellung entgegenstehen.
§ 6 Preise, Abrechnung und Planwechsel
- (1)Die Nutzung von SDS Engine richtet sich nach dem jeweils gebuchten kostenlosen oder kostenpflichtigen Tarif sowie etwaigen zusätzlich gebuchten Optionen oder Zusatzleistungen.
- (2)Die jeweils aktuellen Preise, enthaltenen Leistungen, Nutzungsgrenzen sowie Abrechnungsintervalle ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der jeweiligen Buchung gültigen Preisübersicht innerhalb der Plattform oder auf der Website.
- (3)Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Tarif monatlich oder jährlich im Voraus, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist.
- (4)Die Zahlung ist, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, unmittelbar mit Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Die Abwicklung kann über vom Anbieter eingesetzte Zahlungsdienstleister erfolgen.
- (5)Alle Preise verstehen sich in Euro. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die in der Plattform oder auf der Website angegebenen Preise verstehen sich in diesem Fall als Endpreise ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis. Sollte der Anbieter künftig umsatzsteuerpflichtig abrechnen, verstehen sich die Preise gegenüber Unternehmern, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern gelten in diesem Fall die jeweils angezeigten Preise als Gesamtpreise einschließlich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben ist.
- (6)Zusatzoptionen, insbesondere zusätzliche Credits, zusätzliche Nutzer oder sonstige Erweiterungen, werden gesondert nach der jeweils aktuellen Preisübersicht berechnet.
- (7)Planwechsel, Kündigungen, Zusatzbuchungen und tarifbezogene Änderungen richten sich nach der jeweils in der Plattform vorgesehenen Abrechnungs- und Änderungslogik.
- (8)Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist, wirken Upgrades unmittelbar oder zum in der Plattform ausgewiesenen Zeitpunkt. Downgrades oder Reduzierungen von Leistungen können zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam werden.
- (9)Die Zahlung erfolgt über die in der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das gewählte Zahlungsmittel belastbar ist und erforderliche Zahlungsinformationen aktuell sind.
- (10)Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen nach vorheriger Mahnung oder angemessener Ankündigung vorübergehend einzuschränken oder zu sperren. Gesetzliche Verzugszinsen und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- (11)Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Kunde die Plattform während des jeweiligen Abrechnungszeitraums tatsächlich nutzt.
- (12)Kostenpflichtige Tarife verlängern sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, sofern sie nicht bis zum Tag vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden und in der jeweiligen Tarifbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 7 Zulässige Nutzung
- (1)Der Kunde darf SDS Engine ausschließlich im Rahmen der vertraglich vorausgesetzten Zwecke und nur nach Maßgabe dieser AGB sowie der jeweils gebuchten Leistungen nutzen.
- (2)Unzulässig ist insbesondere:
- die Nutzung der Plattform zu rechtswidrigen Zwecken,
- die Umgehung technischer, vertraglicher oder tariflicher Nutzungsgrenzen,
- die unbefugte Weitergabe oder gemeinsame Nutzung von Zugangsdaten,
- die vorsätzliche Überlastung, Störung oder Manipulation der Plattform oder ihrer technischen Infrastruktur,
- der Einsatz von automatisierten Routinen oder technischen Maßnahmen, die die Plattform oder verbundene Systeme in unzumutbarer Weise beeinträchtigen können,
- die Nutzung der Plattform in einer Weise, die Rechte Dritter verletzt oder die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der Plattform gefährdet.
- (3)Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die zulässige Nutzung angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere Warnungen, vorübergehende Einschränkungen, Sperrungen einzelner Funktionen oder die Sperrung von Benutzerkonten.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
- (1)Der Kunde ist verpflichtet, die für Registrierung, Abrechnung und Nutzung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
- (2)Der Kunde ist für die Nutzung von SDS Engine innerhalb seiner Organisation verantwortlich. Dies gilt insbesondere für:
- die Auswahl und Verwaltung berechtigter Nutzer,
- die organisatorische Zuordnung von Dokumenten,
- Freigabe- und Prüfprozesse innerhalb des Unternehmens,
- die Entscheidung, welche Inhalte per QR-Code oder auf anderem Weg zugänglich gemacht werden.
- (3)Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung, Bewertung und Verwendung der in SDS Engine verarbeiteten oder bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Inhalte aus Sicherheitsdatenblättern, daraus abgeleitete Informationen und daraus folgende organisatorische oder rechtliche Entscheidungen.
- (4)Der Kunde ist verpflichtet, geeignete interne Prozesse zur Prüfung und Freigabe vorzuhalten, soweit dies nach Art, Umfang und Risikogehalt der Nutzung erforderlich ist.
- (5)Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung, Verarbeitung und Bereitstellung der von ihm hochgeladenen oder eingegebenen Inhalte berechtigt ist und durch die Nutzung von SDS Engine keine Rechte Dritter verletzt werden.
- (6)Der Kunde hat die von ihm angelegten oder eingeladenen Nutzer in geeigneter Weise auf die für die Nutzung von SDS Engine geltenden vertraglichen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Pflichten hinzuweisen und deren Einhaltung innerhalb seines Organisationsbereichs sicherzustellen.
§ 9 Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung und Verantwortlichkeit
- (1)SDS Engine ist ein digitales Hilfsmittel zur strukturierten Erfassung, Auslesung, Versionierung, Bereitstellung und Unterstützung wiederkehrender Aufgaben im Zusammenhang mit Sicherheitsdatenblättern und angrenzenden Organisationsprozessen.
- (2)SDS Engine ersetzt weder die fachliche Prüfung noch die rechtliche Bewertung durch den Kunden oder die bei ihm zuständigen Personen.
- (3)Der Anbieter erbringt insbesondere keine Rechtsberatung, keine verbindliche Gefahrstoffbewertung, keine arbeitsmedizinische Bewertung und keine verbindliche Compliance-Freigabe.
- (4)Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, fachliche Einordnung, Aktualität und rechtskonforme Verwendung der in SDS Engine verarbeiteten, gespeicherten oder bereitgestellten Inhalte verbleibt beim Kunden.
- (5)Dies gilt auch dann, wenn Inhalte automatisiert ausgelesen, zusammengefasst, verglichen, zugeordnet, versioniert oder über QR-Codes oder sonstige Zugriffswege bereitgestellt werden.
- (6)Automatisiert erzeugte, ausgelesene oder KI-gestützt verarbeitete Inhalte dienen ausschließlich der Unterstützung interner Prozesse des Kunden und bedürfen der fachlichen Prüfung durch den Kunden.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und technische Grenzen
- (1)Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit von SDS Engine im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
- (2)Eine jederzeitige, ununterbrochene, störungsfreie oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit der Plattform wird nicht geschuldet.
- (3)Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform für Wartungsarbeiten, sicherheitsrelevante Maßnahmen, technische Anpassungen, Kapazitätserweiterungen oder sonstige betriebsnotwendige Maßnahmen vorübergehend einzuschränken, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
- (4)Einschränkungen oder Ausfälle können insbesondere auch durch Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, etwa durch Störungen von Telekommunikationsverbindungen, Ausfälle von Rechenzentren, Leistungen externer Infrastrukturdienstleister, höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse.
- (5)Der Anbieter schuldet keine bestimmte Mindestverfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich und gesondert etwas Abweichendes vereinbart wurde.
§ 11 Rechte an der Software und Nutzungsrechte
- (1)Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, SDS Engine im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
- (2)Das Nutzungsrecht ist auf den im jeweiligen Tarif vorgesehenen Umfang beschränkt. Eine Nutzung über die vereinbarten Nutzungsgrenzen hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- (3)Alle Rechte an SDS Engine, insbesondere Urheberrechte, Kennzeichenrechte, Rechte an Datenbankwerken, Softwarebestandteilen, Benutzeroberflächen, Dokumentationen, Auswertungen, Weiterentwicklungen und sonstigen technischen oder gestalterischen Bestandteilen, verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
- (4)Der Kunde ist nicht berechtigt, SDS Engine oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu vermieten, öffentlich zugänglich zu machen oder außerhalb des vertraglich vorgesehenen Nutzungszwecks zu verwerten, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.
§ 12 Kundendaten und Inhalte
- (1)Der Kunde bleibt Inhaber und Verantwortlicher der von ihm in SDS Engine eingestellten, hochgeladenen, erzeugten oder verarbeiteten Inhalte und Daten, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich etwas Abweichendes geregelt ist.
- (2)Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm hochgeladenen, eingegebenen oder bereitgestellten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
- (3)Der Anbieter ist berechtigt, Kundendaten und Inhalte ausschließlich in dem Umfang zu verarbeiten, wie dies zur Erfüllung des Vertrags, zur Bereitstellung der Plattform, zur Systemsicherheit, zur Fehlerbehebung, zur Abrechnung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
- (4)Soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die AVV ist unter https://www.sdsengine.com/de/avv abrufbar. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.sdsengine.com/de/datenschutz.
- (5)Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, ob und in welchem Umfang Inhalte, Dokumente oder daraus abgeleitete Informationen innerhalb seiner Organisation oder über Funktionen wie QR-Codes, Bereichsansichten oder andere Bereitstellungswege zugänglich gemacht werden.
- (6)Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder auf vom Kunden bereitgestellten, hochgeladenen, verarbeiteten oder zugänglich gemachten Inhalten beruhen, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig über geltend gemachte Ansprüche Dritter zu informieren und den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche angemessen zu unterstützen. Der Anbieter ist berechtigt, rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte vorübergehend zu sperren oder zu entfernen, soweit dies zur Vermeidung eigener Nachteile oder zur Sicherung des Plattformbetriebs erforderlich ist.
§ 13 Haftung
- (1)Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
- (2)Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- (3)Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- (4)Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters insbesondere ausgeschlossen für:
- fachliche oder rechtliche Fehlentscheidungen des Kunden,
- unzureichende interne Prüf-, Freigabe- oder Organisationsprozesse des Kunden,
- unzutreffende, unvollständige, veraltete oder missverständlich verwendete Inhalte aus vom Kunden bereitgestellten Dokumenten,
- die Auswahl oder Freigabe von Inhalten für die Bereitstellung über QR-Codes oder andere zugängliche Ansichten,
- Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Leistungen Dritter beruhen und vom Anbieter nicht zu vertreten sind.
- (5)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Anbieters.
- (6)Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Regelungen auf Fälle einfacher Fahrlässigkeit begrenzt ist, ist sie der Höhe nach zusätzlich auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses für SDS Engine gezahlte Vergütung beschränkt.
- (7)Hat die Vertragsbeziehung zu diesem Zeitpunkt noch keine zwölf Monate bestanden, ist die bis zum Schadensereignis tatsächlich gezahlte Vergütung maßgeblich.
§ 14 Laufzeit, Kündigung und Datenumgang nach Vertragsende
- (1)Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und dem gewählten Abrechnungszeitraum.
- (2)Kostenpflichtige Tarife können jeweils bis zum Tag vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums mit Wirkung zum Ende dieses Zeitraums gekündigt werden, sofern in der jeweiligen Tarifbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.
- (3)Wird ein kostenpflichtiger Tarif nicht verlängert oder wirksam gekündigt, fällt das Kundenkonto nach Ablauf des bezahlten Zeitraums auf den dann verfügbaren kostenlosen Tarif zurück, sofern der Anbieter nichts Abweichendes mitteilt.
- (4)Kostenlose Tarife oder kostenlose Kundenkonten können vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt oder durch Löschung des Kundenkontos beendet werden, sofern in der Plattform keine abweichende technische Vorgehensweise vorgesehen ist. Bereits angefallene gesetzliche Aufbewahrungspflichten, abrechnungsbezogene Daten sowie technisch oder sicherheitsrelevant erforderliche Protokolle bleiben hiervon unberührt.
- (5)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
- (6)Nach Vertragsende oder nach Rückfall in einen niedrigeren Tarif kann der Zugriff auf einzelne Funktionen oder Inhalte entsprechend dem dann geltenden Tarif eingeschränkt werden. Bereits gespeicherte Daten müssen hierdurch nicht automatisch gelöscht werden.
- (7)Verlangt der Kunde die Löschung seines Kundenkontos, werden die dem Kundenkonto zuzuordnenden produktiven Daten grundsätzlich gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe des Anbieters einer vollständigen Löschung entgegenstehen.
- (8)Eine vom Kunden veranlasste oder nach Vertragsende durchgeführte Löschung kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden. Der Anbieter schuldet keine Wiederherstellung gelöschter Konten, Inhalte oder Zuordnungen.
- (9)Hiervon unberührt bleibt die Speicherung solcher Daten, die der Anbieter aus gesetzlichen Gründen oder zur Wahrung berechtigter Interessen weiterhin vorhalten darf oder muss. Dazu können insbesondere abrechnungsbezogene Daten sowie technische, sicherheitsrelevante oder revisionsbezogene Protokolle gehören, sofern diese nicht mehr produktiv nutzbar sind und ihre weitere Speicherung rechtlich zulässig ist.
- (10)Der Anbieter ist berechtigt, Kundenkonten und Daten nach einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen zu löschen oder zu anonymisieren, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist und keine gesetzlichen, vertraglichen oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen. Nähere Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls aus einer gesonderten AVV.
§ 15 Änderungen dieser AGB
- (1)Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
- (2)Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
- Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung,
- Änderungen der technischen oder organisatorischen Rahmenbedingungen,
- Weiterentwicklungen des Produkts oder des Leistungsumfangs,
- Anpassungen an neue Sicherheits-, Abrechnungs- oder Betriebsanforderungen.
- (3)Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform oder innerhalb der Plattform mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt.
- (4)Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Anbieter den Kunden auf diese Folge bei der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen hat.
- (5)Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort. Das Recht der Parteien zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 16 Vertraulichkeit
- (1)Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
- (2)Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische, organisatorische und wirtschaftliche Informationen, Auswertungen, Dokumentationen, interne Abläufe, Zugangsdaten sowie sonstige Informationen, die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
- (3)Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
- der empfangenden Partei bei Offenlegung bereits rechtmäßig bekannt waren,
- ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt sind oder werden,
- der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt werden,
- von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.
- (4)Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. In diesem Fall wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab informieren.
- (5)Die Vertraulichkeitspflichten bestehen über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 17 Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (2)Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- (3)Vertragssprache ist Deutsch.
- (4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.