Kurz erklärt: Die neun GHS-Gefahrensymbole zeigen, welche Art von Gefahr von einem Stoff oder Gemisch ausgeht – etwa Entzündbarkeit, akute Giftigkeit, Ätzwirkung oder langfristige Gesundheitsgefahren. Im Sicherheitsdatenblatt stehen die relevanten Piktogramme in Abschnitt 2.2. Für konkrete Schutzmaßnahmen reicht das Symbol allein jedoch nicht aus: Entscheidend sind zusätzlich die H-Sätze, das Signalwort sowie die Angaben zu Handhabung, Lagerung und persönlicher Schutzausrüstung.
Die roten Rauten sind das sichtbarste Element der Gefahrstoffkennzeichnung. Ihre betriebliche Wirkung hängt aber davon ab, ob aus dem Symbol die richtigen Konsequenzen abgeleitet werden. Dieser Beitrag erklärt alle neun Piktogramme und zeigt, wie daraus ein belastbarer Prozess für Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung entsteht.
Welche GHS-Gefahrensymbole gibt es?
Die CLP-Verordnung setzt das weltweit entwickelte GHS-System in europäisches Recht um. Unter CLP werden neun Gefahrenpiktogramme verwendet. Die folgende Übersicht zeigt ihre wichtigsten Bedeutungen. Die konkrete Einstufung eines Produkts ergibt sich immer aus dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt und nicht aus allgemeinen Produktbeispielen.
| Code | Symbol | Bezeichnung | Bedeutung – vereinfacht |
|---|---|---|---|
| GHS01 | ![]() |
Explodierende Bombe | Explosive Stoffe und bestimmte selbstzersetzliche Stoffe oder organische Peroxide |
| GHS02 | ![]() |
Flamme | Entzündbare, pyrophore, selbsterhitzungsfähige oder mit Wasser entzündliche Gase bildende Stoffe |
| GHS03 | ![]() |
Flamme über einem Kreis | Oxidierende Stoffe, die einen Brand verursachen oder verstärken können |
| GHS04 | ![]() |
Gasflasche | Gase unter Druck |
| GHS05 | ![]() |
Ätzwirkung | Ätzwirkung auf Haut, schwere Augenschädigung oder Korrosion gegenüber Metallen |
| GHS06 | ![]() |
Totenkopf | Akute Toxizität mit schwerer oder lebensgefährlicher Wirkung |
| GHS07 | ![]() |
Ausrufezeichen | Unter anderem Reizwirkung, Hautsensibilisierung oder gesundheitsschädliche akute Toxizität |
| GHS08 | ![]() |
Gesundheitsgefahr | Unter anderem CMR-Eigenschaften, Atemwegssensibilisierung oder Organschädigung |
| GHS09 | ![]() |
Umwelt | Akute oder langfristige Gefährdung von Wasserorganismen |
Wo stehen die Gefahrensymbole im Sicherheitsdatenblatt?
Die Kennzeichnungselemente stehen in Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblatts. Dort finden sich – soweit für das Produkt zutreffend – die Piktogramme, das Signalwort, die Gefahrenhinweise und die Sicherheitshinweise. Abschnitt 2.1 enthält die Einstufung des Stoffs oder Gemischs.
Für eine betriebliche Bewertung sind außerdem weitere Abschnitte wichtig:
- Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
- Abschnitt 8: Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
- Abschnitt 9: physikalische und chemische Eigenschaften
- Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität
- Abschnitt 11: toxikologische Angaben
- Abschnitt 12: umweltbezogene Angaben
Das Piktogramm ist damit ein schneller Einstieg in das Gefahrenprofil. Die konkrete Maßnahme steht meist nicht im Symbol selbst, sondern ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Angaben.
Die 9 GHS-Piktogramme im Detail
GHS01 – Explodierende Bombe
GHS01 weist auf Explosionsgefahren hin. Das Symbol kann bei explosiven Stoffen sowie bestimmten selbstzersetzlichen Stoffen und organischen Peroxiden auftreten. Für den Betrieb sind insbesondere Zündquellen, Wärme, Stoß, Reibung und geeignete Lagerbedingungen zu prüfen. Welche Bedingungen konkret vermieden werden müssen, steht vor allem in den Abschnitten 7 und 10.
GHS02 – Flamme
Die Flamme kennzeichnet nicht nur klassische entzündbare Flüssigkeiten. Sie kann auch für entzündbare Gase, Aerosole und Feststoffe sowie weitere Gefahrenklassen stehen. Deshalb lässt sich aus GHS02 allein kein Flammpunkt und keine konkrete Lageranforderung ableiten. Dafür müssen unter anderem die Abschnitte 7 und 9 ausgewertet werden.
GHS03 – Flamme über einem Kreis
GHS03 steht für oxidierende Stoffe. Sie müssen nicht selbst brennbar sein, können einen Brand aber verursachen oder verstärken. Besonders wichtig ist deshalb die Prüfung, ob sie von brennbaren Materialien und unverträglichen Stoffen getrennt gelagert werden müssen. Allgemeine Lagerregeln dürfen dabei nicht ungeprüft auf jedes Produkt übertragen werden.
GHS04 – Gasflasche
Dieses Piktogramm kennzeichnet Gase unter Druck. Neben dem Druck selbst können je nach Gas weitere Gefahren bestehen, beispielsweise Kälteverbrennungen bei tiefgekühlt verflüssigten Gasen oder Sauerstoffverdrängung in schlecht belüfteten Bereichen. Zusätzliche Piktogramme und die H-Sätze zeigen, ob weitere chemische Gefahren hinzukommen.
GHS05 – Ätzwirkung
GHS05 kann schwere Verätzungen der Haut, schwere Augenschäden oder eine korrosive Wirkung gegenüber Metallen anzeigen. Im Betrieb müssen deshalb nicht nur Handschuhe und Augen- beziehungsweise Gesichtsschutz betrachtet werden. Auch Behälter, Leitungen und Auffangsysteme müssen für das jeweilige Produkt geeignet sein.
GHS06 – Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Der Totenkopf steht für schwere akute Toxizität. Schon eine kurze oder einmalige Exposition kann schwerwiegende Folgen haben. Zugangsbeschränkungen, sichere Arbeitsverfahren, eine wirksame Expositionsvermeidung und klare Maßnahmen für Störungen oder Notfälle haben hier besondere Bedeutung.
GHS07 – Ausrufezeichen
Das Ausrufezeichen deckt mehrere Gefahren ab, darunter Haut- und Augenreizung, Hautsensibilisierung oder akute Toxizität einer weniger schweren Kategorie. „Weniger schwer“ bedeutet nicht „harmlos“. Entscheidend ist der genaue H-Satz: Er zeigt beispielsweise, ob eine Reizung, eine Sensibilisierung oder eine gesundheitsschädliche Wirkung vorliegt.
GHS08 – Gesundheitsgefahr
GHS08 steht für schwerwiegende Gesundheitsgefahren, darunter krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Eigenschaften, Atemwegssensibilisierung, spezifische Zielorgantoxizität oder Aspirationsgefahr. Viele dieser Wirkungen sind im Alltag nicht unmittelbar sichtbar. Gerade deshalb müssen die H-Sätze und die toxikologischen Angaben sorgfältig ausgewertet werden.
GHS09 – Umwelt
GHS09 kennzeichnet Gefahren für Wasserorganismen. Daraus können Anforderungen an Rückhaltung, Handhabung von Leckagen, Entsorgung und Schutz von Abwasserwegen entstehen. Die konkrete Umweltgefährdung ergibt sich aus den H-Sätzen und den Angaben in Abschnitt 12.
Was bedeuten die Signalwörter „Gefahr“ und „Achtung“?
CLP verwendet die Signalwörter „Gefahr“ und „Achtung“, um die relative Schwere einer Gefährdung hervorzuheben. „Gefahr“ wird für schwerwiegendere Gefahrenkategorien verwendet, „Achtung“ für weniger schwerwiegende. Das Signalwort ist aber keine vollständige Risikobewertung.
Ein häufiger Fehler besteht darin, das Signalwort fest einem Piktogramm zuzuordnen. Tatsächlich hängt es von der konkreten Gefahrenklasse und -kategorie ab. Für die betriebliche Entscheidung müssen deshalb Piktogramm, Signalwort und H-Sätze gemeinsam gelesen werden.
Was ist der Unterschied zwischen GHS07 und GHS08?
GHS07 steht typischerweise für Reizwirkungen, Hautsensibilisierung oder gesundheitsschädliche akute Toxizität. GHS08 kennzeichnet schwerwiegende oder langfristige Gesundheitsgefahren wie CMR-Eigenschaften, Atemwegssensibilisierung oder bestimmte Organschädigungen.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung bei Sensibilisierungen: Hautsensibilisierung kann mit GHS07 gekennzeichnet sein, Atemwegssensibilisierung mit GHS08. Das Symbol allein genügt dennoch nicht – der jeweilige H-Satz bleibt entscheidend.
Vom Piktogramm zur Schutzmaßnahme: ein praxistauglicher Ablauf
Zwischen dem Symbol im Sicherheitsdatenblatt und sicherem Verhalten am Arbeitsplatz liegen mehrere Übersetzungsschritte. Ein belastbarer Ablauf sieht so aus:
- Kennzeichnung vollständig erfassen: Alle Piktogramme, das Signalwort und sämtliche H-Sätze aus Abschnitt 2 aufnehmen – nicht nur das auffälligste Symbol.
- Tätigkeit und Exposition betrachten: Prüfen, wie das Produkt tatsächlich verwendet wird: geschlossenes System, Umfüllen, Sprühen, Erwärmen, Reinigen oder Instandhalten.
- Weitere SDS-Angaben auswerten: Handhabung, Lagerung, Expositionsbegrenzung, Schutzausrüstung, Reaktivität und toxikologische Angaben einbeziehen.
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Die produktbezogenen Informationen mit Arbeitsmenge, Dauer, Verfahren und örtlichen Bedingungen verbinden. Ein Sicherheitsdatenblatt ersetzt diese Beurteilung nicht.
- Betriebsanweisung ableiten: Aus den fachlich bewerteten Informationen verständliche, tätigkeitsbezogene Regeln formulieren. Der Unterschied wird im Beitrag Betriebsanweisung vs. Sicherheitsdatenblatt ausführlicher erklärt.
- Mitarbeitende konkret unterweisen: Nicht nur den Namen eines Symbols erklären, sondern die Konsequenz für die jeweilige Tätigkeit: Was ist zu vermeiden? Welche Schutzausrüstung ist erforderlich? Was gilt bei einer Störung?
- Änderungen überwachen: Bei einer neuen SDS-Version prüfen, ob sich Einstufung, Piktogramme, Signalwort oder H-Sätze geändert haben. Daraus kann Aktualisierungsbedarf für Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung entstehen.
Typische Fehler im Umgang mit Gefahrensymbolen
- Nur das auffälligste Symbol berücksichtigen: Bei mehreren Piktogrammen werden chronische oder weniger sichtbare Gefahren leicht übersehen.
- H-Sätze nicht mit auswerten: Dadurch bleibt unklar, welche konkrete Wirkung hinter dem Symbol steht.
- Produkte mit demselben Piktogramm gleich behandeln: Gleiche Symbole können sehr unterschiedliche Gefahren und Schutzmaßnahmen umfassen.
- Piktogramme nur in der jährlichen Unterweisung nennen: Ohne Tätigkeitsbezug entsteht Wissen, aber kein verlässliches Verhalten.
- Eine neue SDS-Version ungeprüft ablegen: Eine geänderte Einstufung erreicht dann weder Gefährdungsbeurteilung noch Betriebsanweisung.
- Gebinde und Sicherheitsdatenblatt nicht abgleichen: Abweichungen sollten geklärt werden, statt eine der beiden Informationsquellen ungeprüft zu ignorieren.
Checkliste: Gefahrensymbole richtig auswerten
- Sind alle Piktogramme aus Abschnitt 2.2 erfasst?
- Welche H-Sätze gehören zur jeweiligen Einstufung?
- Welches Signalwort ist angegeben?
- Welche Tätigkeit und welche Expositionswege sind tatsächlich relevant?
- Welche Vorgaben enthalten die Abschnitte 7 und 8?
- Gibt es unverträgliche Stoffe oder besondere Lagerbedingungen?
- Sind Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung auf dem Stand der aktuellen SDS-Version?
- Verstehen die betroffenen Mitarbeitenden die konkrete Bedeutung für ihren Arbeitsplatz?
- Wer prüft Änderungen, wenn der Lieferant eine neue Version bereitstellt?
Häufige Fragen zu GHS-Gefahrensymbolen
Wie heißen die neun GHS-Gefahrensymbole?
Sie heißen explodierende Bombe, Flamme, Flamme über einem Kreis, Gasflasche, Ätzwirkung, Totenkopf mit gekreuzten Knochen, Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr und Umwelt.
Hat jedes Sicherheitsdatenblatt ein Gefahrensymbol?
Nein. Nicht jedes Produkt, für das ein Sicherheitsdatenblatt vorliegt, muss mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet sein. Ob und welche Piktogramme erforderlich sind, hängt von der Einstufung des konkreten Stoffs oder Gemischs ab.
Kann ein Produkt mehrere Piktogramme tragen?
Ja. Ein Produkt kann mehrere Gefahrenklassen erfüllen und deshalb mehrere Piktogramme tragen. Schutzmaßnahmen müssen alle relevanten Gefahren berücksichtigen, nicht nur das optisch auffälligste Symbol.
Reicht das Piktogramm für die Gefährdungsbeurteilung aus?
Nein. Das Piktogramm zeigt nur die Art einer Gefahr. Für die Gefährdungsbeurteilung werden zusätzlich unter anderem H-Sätze, Expositionsbedingungen, Arbeitsverfahren, Mengen sowie Angaben aus weiteren SDS-Abschnitten benötigt.
Was muss bei einer neuen SDS-Version geprüft werden?
Mindestens Einstufung, Piktogramme, Signalwort, H- und P-Sätze sowie relevante Angaben zu Schutzmaßnahmen und Lagerung sollten mit der bisherigen Version verglichen werden. Bei Änderungen sind die davon betroffenen betrieblichen Dokumente und Maßnahmen zu prüfen.
Gefahrensymbole sind der Einstieg – nicht das Ergebnis
GHS-Piktogramme ermöglichen eine schnelle Orientierung. Sicheres Gefahrstoffmanagement entsteht aber erst durch die Verbindung aus aktueller Dokumentation, fachlicher Bewertung und verständlicher Umsetzung am Arbeitsplatz. Wer nur die rote Raute übernimmt, verliert den wichtigsten Teil der Information: die konkrete Bedeutung für Tätigkeit, Exposition und Schutzmaßnahme.
Bei vielen Produkten wird besonders der Versionsvergleich aufwendig. SDS Engine unterstützt dabei, Sicherheitsdatenblätter strukturiert zu verwalten und Änderungen auffindbar zu machen. Die fachliche Bewertung und die Ableitung betrieblicher Maßnahmen bleiben bewusst bei den zuständigen Personen.








